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Bürgermeister (m/w/d) 09.01.2026 Gemeindeverwaltung Wimsheim 71299 Wimsheim
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Bürgermeister (m/w/d)
71299 Wimsheim
Aktualität: 09.01.2026

Anzeigeninhalt:

09.01.2026, Gemeindeverwaltung Wimsheim
71299 Wimsheim
Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Wimsheim (ca. 2.950 Einwohner) ist wegen Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers zum 9. Juni 2026 neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 22. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 12. April 2026 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/ Unionsbürgerinnen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/Bewerberinnen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 23. Februar 2026, 18:00 Uhr (Fristablauf) schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Rathaus Wimsheim, Rathausstraße 1, 71299 Wimsheim, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

Ihre Aufgaben

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln und auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Wimsheim kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck; •
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teillnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Ort und Zeit einer gegebenenfalls stattfindenden öffentlichen Kandidatenvorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig bekannt gegeben. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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