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Bürgermeister (m/w/d) 23.12.2025 Gemeinde Weingarten/Baden 76356 Weingarten
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Bürgermeister (m/w/d)
76356 Weingarten
Aktualität: 23.12.2025

Anzeigeninhalt:

23.12.2025, Gemeinde Weingarten/Baden
76356 Weingarten

Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (w/m/d)

der Gemeinde Weingarten (Baden) (ca. 10.700 Einwohner) ist aufgrund des
Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt
8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende
Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger
m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik
Deutschland wohnen, Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr
vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit
für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
eintreten.

Nicht wählbar sind die in 8 46 Abs. 2 und in 5 28 Abs. 2 i.V.m. 5 14 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung
und spätestens am 9. Februar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich in einem
verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl” beim Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Weingarten (Baden),
Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden) eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum
Ablauf der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

Ihre Aufgaben

  • 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichem Formblatt (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden) kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; eine eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck des Bewerbers (m/wi/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach 8 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichern Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über das Bestehen der Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaaten angeben.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch
die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der
ersten Wahl ist nicht möglich (8 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Eine öffentliche Kandidatenvorstellung findet am 25. Februar 2026 in der
Walzbachhalle Weingarten (Baden) statt. Die Zeit der persönlichen Vorstellung
in einer öffentlichen Versammlung wird den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig
mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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