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Bürgermeister (m/w/d) 25.11.2025 Gemeinde Bad Bellingen 79415 Bad Bellingen
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Bürgermeister (m/w/d)
79415 Bad Bellingen
Aktualität: 25.11.2025

Anzeigeninhalt:

25.11.2025, Gemeinde Bad Bellingen
79415 Bad Bellingen
Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

Ihre Aufgaben

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Bad Bellingen, (ca. 5.150 Einwohner) ist infolge Ablauf der Amtszeit zum 26. Februar 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl endet am Sonntag, 25. Januar 2026 und eine eventuell notwendige Stichwahl endet am Sonntag, 8. Februar 2026 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetztes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger von Samstag, 25. Oktober 2025 bis 29. Dezember 2025, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Bad Bellingen, Badstraße 14, 79415 Bad Bellingen, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung Gemeindeverwaltung, Badstraße 14, 79415 Bad Bellingen, kostenfrei ausgegeben)
  • Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
  • Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem  Vordruck
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere  eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem  Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendigen werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetztes).

Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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