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23.01.2026, Gemeinde Hinterzarten
79856 Hinterzarten
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Die Wahl findet am Sonntag, den 19. April 2026 statt; eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 3. Mai 2026.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetztes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannte Personen.
Bewerbungen können frühstens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Donnerstag, den 26. März 2026, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Hinterzarten, Neuweltweg 6, 79856 Hinterzarten, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ – eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
Ihre Aufgaben
der Gemeinde Hinterzarten, ausgezeichnet als Heilklimatischer Kurort, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ca. 2.700 Einwohnern, ist in Folge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzten. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.Die Wahl findet am Sonntag, den 19. April 2026 statt; eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 3. Mai 2026.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetztes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannte Personen.
Bewerbungen können frühstens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Donnerstag, den 26. März 2026, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Hinterzarten, Neuweltweg 6, 79856 Hinterzarten, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ – eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichen Vordruck;
- Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichen Vordruck, dass kein Ausschluss der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Hinterzarten, Ordnungsamt, Neuweltweg 6, 79856 Hinterzarten kostenfrei ausgegeben);
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
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