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Bürgermeister/in (m/w/d) 19.01.2026 Gemeinde Amstetten 73340 Amstetten
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Bürgermeister/in (m/w/d)
73340 Amstetten
Aktualität: 19.01.2026

Anzeigeninhalt:

19.01.2026, Gemeinde Amstetten
73340 Amstetten
Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)

der Gemeinde Amstetten (4.276 Einwohner) ist aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ihre Aufgaben

Die Wahl findet am Sonntag, den 8. März 2026, eine gegebenenfalls notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in §46 Abs. 2 und in §28 Abs. 2 in Verbindung mit §14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.

Ihre Qualifikationen

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, den 09.02.2026, 18:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten, eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen

  • 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d), unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die ausgeschriebene Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach §46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Ihr Kontakt zu uns

Eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) ist für Samstag, den 21. Februar 2026 vorgesehen.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

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