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Bürgermeister/in (m/w/d) 14.01.2026 Gemeinde Jagsthausen 74249 Jagsthausen
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Bürgermeister/in (m/w/d)
74249 Jagsthausen
Aktualität: 14.01.2026

Anzeigeninhalt:

14.01.2026, Gemeinde Jagsthausen
74249 Jagsthausen
Die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin /Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Jagsthausen (rd. 1850 Einwohner) ist infolge des Eintritts des bisherigen Amtsinhabers in den Ruhestand neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ihre Aufgaben

Die Wahl findet am Sonntag, dem 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 29. März 2026 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen /Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Ihre Qualifikationen

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Dienstag, den 10. Februar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Jagsthausen, Hauptstraße 3, 74249 Jagsthausen verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Jagsthausen, Hauptstraße 3, 74249 Jagsthausen kostenfrei ausgegeben).
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin /des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin /des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck.
  • Unionsbürgerinnen /Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen / Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Ihr Kontakt zu uns

Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

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