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Bürgermeister/in (m/w/d) 23.12.2025 Gemeinde Mainhardt 74535 Mainhardt
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Bürgermeister/in (m/w/d)
74535 Mainhardt
Aktualität: 23.12.2025

Anzeigeninhalt:

23.12.2025, Gemeinde Mainhardt
74535 Mainhardt
Die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

Ihre Aufgaben

der Gemeinde Mainhardt mit ca. 6.200 Einwohnerinnen und Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger, m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 23.12.2025 und spätestens am Montag, 9. Februar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Mainhardt, Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (9. Februar 2026) nachzureichen:
  • 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Mainhardt kostenfrei ausgegeben.
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt auf amtlichen Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes) Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den zugelassenen Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig bekannt gegeben.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Internet: www.mainhardt.de
E-Mail: rathaus@mainhardt.de

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