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23.12.2025, Gemeinde Bammental
69245 Bammental
Ausschreibung der Stelle des/der hauptamtlichen
des bisherigen Amtsinhabers die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) zum 1. Juni 2026 neu
zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende
Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026 statt.
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die vor der
Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46
Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung ausgeschlossenen
Personen.
am Mittwoch, den 11. Februar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Bammental, Hauptstr. 71, 69245
Bammental – verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der
Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Ort und Zeit einer evtl. persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung
werden den Bewerbern/innen (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)
In der Gemeinde Bammental (rd. 6.600 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeitdes bisherigen Amtsinhabers die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) zum 1. Juni 2026 neu
zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende
Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026 statt.
Ihre Qualifikationen
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörigeeines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die vor der
Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46
Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung ausgeschlossenen
Personen.
So bewerben Sie sich
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestensam Mittwoch, den 11. Februar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Bammental, Hauptstr. 71, 69245
Bammental – verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der
Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Bammental, Hauptstraße 71, 69245 Bammental kostenfrei ausgegeben.
- Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
- Eine eidessstaatliche Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. Gemeindeordnung vorliegt.
- Unionsbürger/innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstaatliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/innen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Ort und Zeit einer evtl. persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung
werden den Bewerbern/innen (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
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