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Bürgermeister­­/­­Bürgermeisterin (m/w/d) 09.01.2026 Gemeinde Obermarchtal Obermarchtal
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Bürgermeister/Bürgermeisterin (m/w/d)
Obermarchtal
Aktualität: 09.01.2026

Anzeigeninhalt:

09.01.2026, Gemeinde Obermarchtal
Obermarchtal
Ausschreibung der Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)

der Gemeinde Obermarchtal (1.311 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers ab 15.06.2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl fi ndet am Sonntag, dem 15.03.2026, eine etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 29.03.2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger [m/w/d]), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, dem 16.02.2026, 18.00 Uhr, schriftlich einschließlich der vorgeschriebenen Bewerbungsunterlagen beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (16.02.2026, 18:00 Uhr) nachzureichen:

Ihre Aufgaben

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin / des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Bürgermeisteramt Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal, kostenfrei ausgegeben;
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin / des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; •
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öff entlichen Versammlung werden den zugelassenen Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder

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